In der nun bald startenden Saison 2010/2011 treten einige Änderungen in der Wettspielordnung in Kraft.
1. Ein komplett neues System gibt es nun bei dem Einsatz von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften. Jugendliche können parallel zu ihrem Jugendspielbetrieb eine zweite Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb erhalten. Bei den Erwachsenen gemeldete Jugendliche gelten dann als gleichwertige Mannschaftsmitglieder. Sie dürfen also nicht mehr lediglich dreimal aushelfen sondern jedes Spiel mitwirken. Ebenso betreffen sie nun alle weiteren Regeln bezüglich der Spielberechtigung; unter anderem die Regelungen über Ersatzstellung, G5 Status.
Von dieser deutlich ausgeweiteten Möglichkeit Jugendspieler im Erwachsenenbereich einzusetzen, werden wir im Laufe der Saison auch Gebrauch machen.
2. Zweite wichtige Änderung ist die Möglichkeit, in der kommenden Saison Spiele nachverlegen zu dürfen.
4.2.1 Für Spielverlegungen gelten nachfolgende Bestimmungen:
Vorverlegungen sind zulässig, wenn diese einvernehmlich zwischen den beteiligten
Vereinen erfolgen.
Nachverlegungen sind nur zulässig, wenn die Bedingungen a) und b) erfüllt sind:
a) Die Verlegung erfolgt einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen.
b) Der Staffelleiter wird spätestens drei Tage vor dem Spiel über die Verlegung und über
einen von beiden Mannschaften bestätigten neuen Austragungstermin informiert.
Eine Nachverlegung über den Zeitraum von 14 Tagen (21 Tage, falls zweiwöchige
Ferien in diesem Zeitraum liegen) nach der ursprünglich angesetzten Spielwoche hinaus
ist nicht zulässig, ebenso wenig eine Austragung nach der vorletzten Spielwoche
der Vor‐ oder Rückrunde.
Auf die Einhaltung der genannten Drei‐Tage‐Frist kann seitens des Staffelleiters verzichtet
werden, wenn Umstände eintreten, die die terminplangemäße Austragung des
Mannschaftskampfes aller Voraussicht nach verhindern.
3. Abgeschafft wurde die Möglichkeit der Krankmeldung eines Spielers. Der G5 Status kann auf diesem Weg also nicht mehr vermieden werden. Wirkt der Spieler bei 5 Spielen hintereinander nicht mit, gilt er nicht mehr als Stammspieler. Gegebenfalls muss daraufhin ein Spieler der unteren Mannschaft nachrücken, um die Sollstärke aufrecht zu erhalten.